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Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht prallen die Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufeinander. Immer, wenn Menschen miteinander eng zu tun haben, birgt dies Konfliktpotential, so eben auch im Arbeitsverhältnis. Das Arbeitsrecht ist gekennzeichnet von zahlreichen Arbeitnehmerschutzvorschriften, insbesondere dem Kündigungsschutzgesetz. Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, sodass wir die Problemkonstellationen aus beiderlei Blickwinkel sehen. Die Konflikte haben sich zuletzt noch verschärft, nachdem der Verlust des Arbeitsplatzes für den Arbeitnehmer noch existentieller geworden ist, als dies ohnehin schon der Fall war. Hier sei nur auf die Hartz-IV Gesetzgebung verwiesen, wonach Arbeitnehmer regelmäßig nur noch ein Jahr Arbeitslosengeld erhalten. Dem gegenüber haben sich in der Wirtschaftskrise aber auch die Arbeitgeberinteressen verschärft, denn das Festhalten an Personal kann die Betriebe derart belasten, dass am Ende ein Insolvenzverfahren steht, welches häufig zum Verlust aller Arbeitsplätze im Unternehmen führt.
 
Egal in welcher Problemkonstellation - wir stehen Ihnen jederzeit und gerne mit Rat und Tat zur Verfügung. Insbesondere haben wir immer das Interesse, aufwendige und teuere Rechtsstreite zu vermeiden und bereits im Vorfeld des Konflikts eine vernünftige Einigung herbeizuführen.